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FAHRSCHULE FLORINETT
Wie muss ich vorgehen?
Kurse / Kontakt
SPORT FLORINETT
FERIENWOHNUNG S-charl
 


1. Weisses "Gesuchsformular für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" beim Fahrlehrer beziehen, ausfüllen und abgeben.                                                    Hier muss auch ein Nothelferausweis beigelegt werden! (Ausnahme Kat. F, G, M)

2. Man erhält dann automatisch vom StVA die Zulassungskarte für die Theorieprüfung

3. Training für Theorieprüfung beim Fahrlehrer ("Bögelen"). Ist freiwillig, aber empfehlenswert.

4. Theorieprüfung bestanden: man erhält automatisch den Lernfahrausweis      Theorieprüfung nicht bestanden: kann 1000 mal wiederholt werden

5. Nach Erhalt des Lernfahrausweises: Berechtigung zum Fahren mit dem Fahrlehrer oder einer Begleitperson (muss 23 Jahre alt sein und 3 Jahre den Führerausweis besitzen)

6. Besuch des obligatorischen, 8 Stunden umfassenden Verkehrskunde-Unterrichts (Ausnahme Kat. F, G, M)

7. Anmeldung zur praktischen Prüfung (Verkehrskunde muss abgeschlossen sein)



Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Marcus 

 
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